Jede Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, wenn sie Kinder betreut. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie
auf dieser Seite.
Die Pflegeerlaubnis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann nur für weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Nachweise regelmäßig
bzw. erneut erbracht werden:
Neben der gesetzlichen Fortbildungspflicht möchte ich mich selbst regelmäßig weiterbilden, um in der Entwicklungspsychologie immer auf dem neusten Stand zu sein
und neue Kenntnisse oder Studienergebnisse direkt umsetzen zu können.
Ich bin im Besitz der folgenden Nachweise:
Im Jahr 2013 habe ich mich zusätzlich
ausbilden lassen zur
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Fachkraft für U3 - frühkindliche Bildung und Erziehung (KA), Abschlussprüfung zum Thema Bindung und Eingewöhnung mit Note sehr gut bestanden
Pflegeerlaubnis des
Jugendamtes
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Pflegeerlaubnis für 5 Kinder, gültig bis Februar 2013
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Pflegeerlaubnis für 5 Kinder, gültig bis Februar 2018
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Pflegeerlaubnis für 5 Kinder, gültig bis Februar 2023
Erste Hilfe am Kind
Ausbildung
- eine
Teilnahme an der Erste Hilfe am Kind Ausbildung ist regelmäßig alle 2 Jahre verpflichtend und wurde zuletzt im Oktober 2020 absolviert
Fortbildung zum Thema
Kindeswohlgefährdung
- eine Teilnahme an der Fortbildung Kindeswohlgefährdung ist regelmäßig alle 5 Jahre verpflichtend und wurde zuletzt im September 2021
absolviert
Qualifizierung zu Beginn der
Tätigkeit
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"Einführungskurs in die Tagespflege", April bis Juni 2007
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Tagespflege-Zertifikat "Grundkurs Tagespflege", August bis Dezember 2007
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Tagespflege-Zertifikat "Ausbaukurs Tagespflege", April bis November 2008
Qualifizierung nach dem Deutschen
Jugendinstitut DJI
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Zertifikat "Qualifizierte Tagespflegeperson" des Bundesverbandes für Kindertagespflege am 29.12.2008
Regelmäßige Nachweise zum Erhalt der
Pflegeerlaubnis
- ein
aktuelles erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen wird für den Erhalt der Pflegeerlaubnis regelmäßig nach 5 Jahren benötigt und liegt vor
Regelmäßige Untersuchungen zum Erhalt
der Pflegeerlaubnis
- eine
ärztliche Bescheinigung über physische und psychische Voraussetzungen wird für den Erhalt der Pflegeerlaubnis regelmäßig nach 5 Jahren benötigt und liegt vor
Nachweise über
Versicherungen
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Unfallversicherung für die Tageskinder über die Landesunfallkasse
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Unfallversicherung für die Tagespflegeperson bei der Berufsgenossenschaft (BGW)
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Haftpflichtversicherung für Tageskinder und Tagespflegeperson (ARAG)
Fort- und
Weiterbildungen
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"Beobachten und Wahrnehmen: Marte Meo in der Kindertagespflege" (ASG in 2011)
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"Ernährungsberatung für Kindertagespflegepersonen: Kinder und Säuglinge in den ersten Lebensjahren" (Gesundheitsamt Düsseldorf in 2011)
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"Bildungspläne in NRW: Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege" (EFA in 2012)
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"Bindung und Eingewöhnung: Wie gelingt das in der Kindertagespflege?" (DiD in 2012)
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"Sprachförderung als Bildungsauftrag in der Kindertagespflege" (ASG in 2012)
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"Betreuung von Kindern mit einer (drohenden) Behinderung in Kindertagespflege" (Kinderförderzentrum der Stadt Düsseldorf in 2014)
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(weitere Eintragungen folgen)
Alle Nachweise über die abgeschlossenen Qualifikationen können selbstverständlich beim Kennenlernen in der Einrichtung eingesehen werden! Meine Vertretungskraft ist selbstverständlich
ebenfalls im Besitz aller notwendigen Nachweise nebst Pflegeerlaubnis.