Diese Einrichtung bietet insgesamt 5 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von ca. 1 bis 4 Jahren an. Spätestens mit 5 Jahren sollten die Kinder in eine Kindertagesstätte gehen, um dort an den Vorschulmaßnahmen teilnehmen zu können.
Jeweils zwei Betreuungsplätze stehen in Vollzeit (41 bis 43,5 Wochenstunden) und Teilzeit (32 bis 34 Wochenstunden) zur Verfügung. Bei Bedarf der Eltern und Kapazität der Einrichtung können gegebenenfalls zusätzliche Betreuungsstunden zu den Vollzeitplätzen gebucht werden (sogenannte Anschlussbetreuung).
Der fünfte Betreuungsplatz kann im Rahmen der Flexibilisierungsklausel mit einer geringeren Betreuungszeit belegt werden, wobei mindestens 22 Wochenstunden belegt werden müssen.
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren besteht seit 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann sowohl durch eine Kindertagesstätte, als auch durch eine Kindertagespflegeeinrichtung erfüllt werden.
Bei Kindern unter einem Jahr besteht nur ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, sofern die Eltern beide während der gewünschten Betreuungszeit berufstätig sind oder sich in Studium oder Ausbildung befinden. Von beiden Elternteilen ist ein Arbeitsnachweis bzw. eine Schulbescheinigung zu erbringen, damit der Anspruch durch das Jugendamt geprüft werden kann.