Kindertagespflege Düsseltalerchen
Kindertagespflege Düsseltalerchen

Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor

Wer Kinder außerhalb der Kindeswohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als 3 Monate gegen Entgelt betreuen will, braucht dafür eine Pflegeerlaubnis, die beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden muss (§43 SGB VIII).

 

Die Pflegeerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet und muss dann neu beantragt werden.

 

In Düsseldorf gibt es je nach Qualifikation eine Pflegeerlaubnis für 1, 3 oder 5 Kinder.

 

Eine Pflegeperson mit der höchsten Qualifikation, die derzeit möglich ist, wird mit einem "Zertifikat für Tagespflegepersonen" des Bundesverbandes für Tagespflege ausgezeichnet.

 

Hier finden Sie uns

Kindertagespflege

Düsseltalerchen

Vautierstraße 57

40237 Düsseldorf

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