Wer Kinder außerhalb der Kindeswohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als 3 Monate gegen Entgelt betreuen will, braucht dafür eine Pflegeerlaubnis, die beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden muss (§43 SGB VIII).
Die Pflegeerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet und muss dann neu beantragt werden.
In Düsseldorf gibt es je nach Qualifikation eine Pflegeerlaubnis für 1, 3 oder 5 Kinder.
Eine Pflegeperson mit der höchsten Qualifikation, die derzeit möglich ist, wird mit einem "Zertifikat für Tagespflegepersonen" des Bundesverbandes für Tagespflege ausgezeichnet.