Hygiene spielt eine große Rolle in dieser Einrichtung. Die Kinder sollen von Anfang an lernen, sich nach dem Aufenthalt im Freien oder vor jedem Essen die Hände zu waschen und nach dem Essen die Zähne zu putzen. Natürlich nimmt sich die Kindertagespflegeperson als Vorbild nicht davon aus.
Jedes Kind hat sein eigenes Geschirr und lernt, nur eigene Zahnbürsten oder Handtücher zu benutzen. Der eigene Schnuller wird sowieso nur während der Eingewöhnungszeit zur Beruhigung oder zum Einschlafen bei Bedarf genutzt.
Die Einrichtung selbst muss aber auch in hygienisch einwandfreiem Zustand sein, um es Bakterien und Viren nicht zu leicht zu machen.
Dazu gibt es keine einheitlichen verbindlichen Standards: Die Bundesregierung wollte es im Jahr 2012 übertreiben und Kindertagespflegepersonen als Lebensmittel-Händler nach einer EU-Verordnung einstufen, obwohl die EU öffentlich dagegen protestiert hatte. Das hätte industrielle Auflagen für die Kindertagespflege ergeben, die niemand erfüllen kann.
Eine herabgesenkte und auf den Bereich der Kindertagespflege abgestimmte Richtlinie gibt es in NRW trotz Ankündigung bisher nicht.
Daher wird in dieser Einrichtung bereits seit 2009 der "Leitfaden für die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege" der Stadt Hamburg umgesetzt, der eigentlich für Grosstagespflegestellen gilt.
Das bedeutet, neben einrichtungstechnischen Maßnahmen werden die folgenden Tätgkeiten erledigt:
Eigentlich sollten diese Standards überall vorhanden sein, das Besondere ist aber die Protokollierung und Archivierung der notwendigen Maßnahmen.