Jede Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, wenn sie Kinder betreut. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie
auf dieser Seite.
Die Pflegeerlaubnis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann nur für weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Nachweise regelmäßig
oder erneut erbracht werden:
Neben der gesetzlichen Fortbildungspflicht möchte ich mich selbst regelmäßig weiterbilden, um in der Entwicklungspsychologie immer auf dem neusten Stand zu sein
und neue Kenntnisse oder Studienergebnisse direkt umsetzen zu können.
Ich bin im Besitz der folgenden Nachweise:
Freiwillige Fortbildung im Jahr 2013,
erfolgreiche Ausbildung zur:
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Fachkraft für U3 - frühkindliche Bildung und Erziehung (KA), Abschlussprüfung zum Thema Bindung und Eingewöhnung mit Note: sehr gut bestanden
Pflegeerlaubnis des
Jugendamtes
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Pflegeerlaubnis für 5 Kinder, gültig bis Februar 2013
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Pflegeerlaubnis für 5 Kinder, gültig bis Februar 2018
Erste Hilfe am Kind
Ausbildung
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Teilnahme am Grundkurs am 16.06.2007
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Teilnahme an Auffrischkurs am 30.10.2010
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Teilnahme an Auffrischkurs am 15.06.2013
Qualifizierung zu Beginn der
Tätigkeit
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"Einführungskurs in die Tagespflege", April bis Juni 2007
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Tagespflege-Zertifikat "Grundkurs Tagespflege", August bis Dezember 2007
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Tagespflege-Zertifikat "Ausbaukurs Tagespflege", April bis November 2008
Qualifizierung nach dem Deutschen
Jugendinstitut DJI
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Zertifikat "Qualifizierte Tagespflegeperson" des Bundesverbandes für Kindertagespflege am 29.12.2008
Regelmäßige Nachweise zum Erhalt der
Pflegeerlaubnis
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polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vom 12.03.2007
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erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vom 11.03.2011
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erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vom 20.08.2012
Regelmäßige Untersuchungen zum Erhalt
der Pflegeerlaubnis
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ärztliche Bescheinigung über physische und psychische Voraussetzungen in 2007
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ärztliche Bescheinigung über physische und psychische Voraussetzungen in 2012
Nachweise über
Versicherungen
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Unfallversicherung für die Tageskinder über die Landesunfallkasse
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Unfallversicherung für die Tagespflegeperson bei der Berufsgenossenschaft (BGW)
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Haftpflichtversicherung für Tageskinder und Tagespflegeperson (ARAG)
Fort- und
Weiterbildungen
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"Beobachten und Wahrnehmen: Marte Meo in der Kindertagespflege" (ASG in 2011)
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"Ernährungsberatung für Kindertagespflegepersonen: Kinder und Säuglinge in den ersten Lebensjahren" (Gesundheitsamt Düsseldorf in 2011)
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"Bildungspläne in NRW: Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege" (EFA in 2012)
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"Bindung und Eingewöhnung: Wie gelingt das in der Kindertagespflege?" (DiD in 2012)
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"Sprachförderung als Bildungsauftrag in der Kindertagespflege" (ASG in 2012)
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"Betreuung von Kindern mit einer (drohenden) Behinderung in Kindertagespflege" (Kinderförderzentrum der Stadt Düsseldorf in 2014)
Alle Nachweise über die abgeschlossenen Qualifikationen können selbstverständlich beim Kennenlernen in der Einrichtung eingesehen werden!