Die Kindertagespflege wird genauso wie die Kindertagesstätten durch den Träger der Jugendhilfe finanziell gefördert. Die Sorgeberechtigten zahlen daher ebenso einen einkommensabhängigen Elternbeitrag für die Förderung in Kindertagespflege.
Dabei gelten übrigens dieselben Vorteile, wie bei der Beitragserhebung in den Kindertagesstätten:
Befreiung von den Elternbeiträgen für einkommensschwache Familien
Befreiung für Kinder von 3 bis 6 Jahren
günstige Geschwisterregelung
Vergünstigungen bei der Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Die aktuelle Elternbeitragstabelle des Jugendamts Düsseldorf können Sie hier einsehen.